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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen ArtWorking GmbH, nachfolgend AW genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von AW in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

AW verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. AW verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit. AW erbringt folgende Arbeiten im Bereich Grafik Design:
a. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
b. Recherchen, Skizzen, Konzeption und Entwurf
c. Detailgestaltung und Ausführung
d. Realisation und Produktionsüberwachung

3. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt AW bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von AW in Rechnung gestellt.

4. Externe Arbeiten

Für die Arbeiten von Dritten in den Bereichen Text, Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet AW mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. AW handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittarbeiten werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und auf Wunsch des Auftraggebers agiert AW als GU.

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche, immaterielle und materielle, von AW geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von AW. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens AW. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von AW geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei AW. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

6. Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von AW einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entlöhnen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von AW hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche AW zur Weiterbearbeitung dienen, geht AW davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

AW bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen bis zum Abschluss des Auftrags auf. Darüber hinaus ist AW ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können vom AW die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden. Die Produktionsdaten / offene Daten bleiben im Besitz von AW und werden nicht weiter gegeben.

9. Offerten

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von AW erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in 0.1 Stunden Schritten verrechnet.

10. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

11. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt AW keine Haftung.

12. Autoren-Korrekturen

Autoren-Korrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzarbeiten. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind AW drei Belege zu überlassen. AW steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

14. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat AW Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

15. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat AW einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat AW Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorarbeiten Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. Haftung

Die Haftung seitens AW beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

17. Mängelrüge

Die von AW erbrachten Arbeiten und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

18. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und AW unterstehen schweizerischem Recht.

 

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